Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt in den Fachgebieten, auf die wir uns spezialisiert haben. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht und Familienrecht verfügen wir über das notwendige Wissen und die erforderliche Erfahrung, um sie kompetent beraten zu können. Herr Rechtsanwalt Hahn ist darüber hinaus auch intensiv mit dem Verkehrs-, Kauf- und Strafrecht, und Herr Rechtsanwalt Stollenwerk mit den erb- und mietrechtlichen Angelegenheiten befasst. Auch auf diesen Rechtsgebieten verfügen wir über langjährige Erfahrung, die wir in unsere Beratung einfliessen lassen.
In der Steuerberatung liegen die Schwerpunkte in der Erstellung von betrieblichen und privaten Steuererklärungen, monatlichen Buchführungen sowie von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Gewinnermittlungen und die Erstellung von Bilanzen sind selbstverständlich ebenfalls Gegenstand dieser schwerpunktbildenden Tätigkeit, die geprägt ist von steter fachlicher Fortbildung und langjähriger Erfahrung auf diesen Gebieten.